Die EU weigert sich auch im Juli 2021 weiterhin, einen wirkungsvollen Schutz des Makos einzurichten.
Der Makohai befindet sich seit 2019 auf der CITES-Appendix II-Liste und darf daher nur noch aus nachgewiesen „gesunden“ Beständen gehandelt werden. Der Bestand im Atlantik gehört nicht dazu.
Die Europäische Union könnte einen wirkungsvollen Schutz dadurch gewährleisten, dass das Anlanden von Makohaien grundsätzlich verboten wird, was Spanien und Portugal eigenständig bereits gesetzlich veranlasst haben.
Am 11. Mai dieses Jahres hatte der portugiesische EU-Parlamentsabgeordnete Francisco Guerreiro (Greens/EFA) zu einer Videokonferenz geladen. Unter den Teilnehmern waren neben Meeresschutzorganisationen und der ICCAT (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas) auch der Vertreter der Europäischen Fischereikommission, Anders Jessen.
Die Forderung nach einem sofortigen Fangstopp für Makos prallte an ihm ab. Wenn Makos bereits an der Langleine sterben und tot an Bord gezogen werden, dürfen sie weiter verarbeitet werden. Was hindert Fischer daran, lebend gefangene Fische an Bord sterben zu lassen und als zuvor verstorben anzugeben? Wenig.
Herr Jessen hielt dies nicht für überzeugend. Er unterstellt stete Ehrlichkeit aller Fischer, und dass nur ohnehin verstorbene Makohaie angelandet werden. Dies spiegelt die grundsätzliche Haltungen der EU Fischereikommission wieder.
Es ist nicht erkennbar, warum die EU das Washingtoner Artenschutzabkommen nicht auf einfachstem Weg umsetzen möchte, indem der Handel sowie jegliche Verwertung verboten werden.
Im Juli nun fand erneut ein wichtiges Treffen der ICCAT statt, um u.a. das weitere Vorgehen zum Schutz von Makohaien zu klären. Und wieder kam man kurz gefasst zu dem Ergebnis: Vertagung auf Ende des Jahres, da keine Einigung möglich!
Grundsätzlich steht es um den Makohai im Atlantik nicht gut. Die Bestände im Atlantik sind so stark bedroht, dass eine Erholung bis 2045 selbst bei einer konsequenten Nullquote aller Anrainerstaaten nur zu 53 % wahrscheinlich wäre. Hinzu kommt, dass etwa 70 % der an der Langleine gefangenen Makohaie lebend ins Wasser zurück entlassen werden. Für 30 % dieser Haie kommt jede Hilfe zu spät. Wie viele der zunächst lebend ins Meer zurück gesetzten Haie danach an Stress und Erschöpfung sterben, bleibt ebenfalls unklar.
Eine Kontrolle der Schiffe über Beobachter oder Kameras findet seltener als bei jeder 30. Fahrt statt. Das ist verschwindend gering.
Was bleibt, um den Makohai zu schützen? Was fordert ElasmOcean?
Ein Anlandeverbot würde unserer Meinung nach zwar etwas ändern, aber nicht genug. Damit bietet sich der jetzt auch geforderte Fangstopp an.
EU-Subventionen für industrielle Fischereiflotten, die zerstörerische Techniken betreiben – nicht-selektive Fischereien wie Langleinenfang, Grundschleppnetzfang und Ringwadeneinsatz mit FADs (Fischsammler) – müssen ein Ende haben.
Eine konsequente Quotierung für Blauhai und Schwertfisch gewährleistet, dass zum einen die Blauhaibestände auf Dauer stabil bleiben, und dass sich zum anderen die Schwertfischbestände und die Makohaibestände vom (Bei-)Fangdruck erholen.
Meeresschutzgebiete müssen konsequent umgesetzt werden. Und: Wir brauchen mehr davon. „NO TAKE“-Zonen, in denen keinerlei menschliche Nutzung zugelassen ist, sind wirklicher Meeresschutz. Die derzeitigen MPAs (Marine Protected Areas) sind zwar oft auf dem Papier existent, aber in der Realität kein konsequenter Schutz, da sie nicht hinreichend auf Einhaltung der Verbote überwacht werden.
Nur dann wird es möglich sein, Tieren wie dem Makohai auf Dauer ein Überleben in unseren Ozeanen zu ermöglichen.
Quelle:
International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas: Report of the 2019
ICCAT Shortfin Mako Shark Stock Assessment Update Meeting. ICCAT, 2019