Die EU weigert sich auch im Juli 2021 weiterhin, einen wirkungsvollen Schutz des Makos einzurichten. Der Makohai befindet sich seit 2019 auf der CITES-Appendix II-Liste und darf daher nur noch aus nachgewiesen „gesunden“ Beständen gehandelt werden. Der Bestand im Atlantik gehört nicht dazu. Die Europäische Union könnte einen wirkungsvollen Schutz dadurch gewährleisten, dass das Anlanden […]