Grundsätzlich herrscht im Meer bereits ein hoher Grundschallpegel durch Wind, Wellen und Niederschlag: dieser liegt, je nach Frequenz, bei etwa 80-90 dB, vergleichbar mit einem vorbeifahrenden Lkw oder einem Föhn. Die Skala ist logarithmisch, das heißt, 3 dB mehr bedeuten physikalisch eine Verdopplung des Lärmpegels, auch wenn wir dies nicht so wahrnehmen.
Um die ohnehin stark belasteten Meere zu schützen, hat das Bundesumweltministerium im Jahr 2013 das „Schallschutzkonzept“ für den Bau von Offshore-Windkraftanlagen etabliert. Die Grenzwerte wurden auf Basis der Forschungsergebnisse einer Studie festgelegt, die das Risiko für (temporäre) Verluste des Hörvermögens von Schweinswalen testete. Wenn solche Riesenwindräder auf hoher See errichtet werden, müssen mit großen Maschinen Fundamente in den Meeresboden gerammt werden. Das ist eine Tätigkeit wie kräftiges Aufstampfen in der Wohnung drüber: Es rummst laut. Sehr laut.
Daher wurde gesetzlich festgelegt: Im nahen Umkreis der Rammstellen darf maximal noch ein Lärm von 160 dB gemessen werden. Um diese Grenzwerte einzuhalten, werden mehrere Methoden verwendet, um den Rammenlärm einzupacken wie mit den Schaumstoffwänden eines Tonstudios: Hüllrohre umschließen den Rammpfahl, und Blasenschleier schirmen zusätzlich die Umgebung ab. So können 20-25 dB Reduktion erreicht werden.
Luftblasen können also Lärm einfangen und damit die Tiere außerhalb schützen – nicht nur die Schweinswale.
Quellen:
BMU (2013): Konzept für den Schutz der Schweinswale vor Schallbelastungen bei der Errichtung von Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee (Schallschutzkonzept)
Possenti (2024): The present and future contribution of ships to the underwater soundscape. https://doi.org/10.3389/fmars.2024.1252901