Schon während der letzten Konferenz der Unterzeichnerstaaten (CoP19) im Dezember 2022 gab es einen Paukenschlag zum Schutz der Haie: Alle 54 Requiemhaiarten und fast alle Hammerhaiarten wurden auf den Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES gesetzt, was den kommerziellen internationalen Handel erst nach einer Unbedenklichkeitsprüfung des Ausfuhrstaates zulässt. Nun hat man bei der aktuellen CoP20 in Samarkand (Usbekistan) noch einen draufgesetzt: Walhai und Weißspitzen-Hochseehai, alle drei Manta-Arten und alle Mobularochenarten wurden noch höher eingestuft. Sie sind jetzt in Angang I gelistet, was ein generelles Handelsverbot dieser Arten bedeutet.
Dies wird Auswirkungen habe, da Manta-Kiemen und die besonders großen Flossen der Walhaie in Asien ein begehrtes und sehr teures Gut in der traditionellen Medizin und in der Küche sind. Der Weißspitzen-Hochseehai (nach seinem wissenschaftlichen Namen auch als Longimanus bekannt) ist Opfer des über Jahrzehnte anhaltenden Fischereidrucks geworden, zumal in Asien auch seine Flossen sehr begeht sind.
Weiterhin sind 18 Arten von Geigenrochen auf Appendix I gesetzt worden, nachdem 30 Geigenrochenarten bereits seit 2019 auf App. II. gelistet sind. Dies beendet die Wildfangbesetzen vieler Aquarien aus aller Welt: Da sich die Tiere in Gefangenschaft so gut nicht vermehren lassen, endet der Aquarienhandel dieser Rochenarten nun.
Alles wichtige und gute Schritte in die richtige Richtung zum Schutz der Hai- und Rochenpopulationen. Sie üben Druck auf die regionalen Fischereimanagement-Organisationen (RFMO) aus, aber auch auf die EU-Kommission, die weitere Maßnahmen zum Schutz von Haien und Rochen ergreifen muss.
ElasmOcean muss leider anmerken, dass dies bislang nicht zufriedenstellend funktioniert. So werden in Vigo (Spanien) weiterhin fast jeden Tag Blauhaie angelandet, 907 Tonnen in 2024, obwohl der Blauhai auf Anhang II steht, also ein Nachweis der gesunden Population notwendig ist. Dieser kann wissenschaftlich nicht wirklich gelingen, was die EU aber sehenden Auges ignoriert, die auf Druck der spanischen Fischereilobby auf eine „gesunde“ Blauhaipopulation und damit „nachhaltigem Haifang“ durch die hoch subventionierten Langleinenflotten beharrt, meistens aus Spanien oder Portugal.
Wir sind daher sehr gespannt, ob die EU auf diesen weiteren Schritt der CoP20 reagieren wird, und ob sich nun auch in Europa endlich mehr in Sachen Haischutz tun wird. Leider sind wir derzeit nur begrenzt hoffnungsvoll. Wir bleiben dran.