Dieser Begriff bezeichnet ein Netz aus Schutzgebieten in der Europäischen Union: Diese sogenannten „Special Areas of Conservation“ durchziehen die EU-Meere. In der ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands in der Nordsee gibt es drei solcher Natura-2000-Gebiete: Der „Borkum Riffgrund“ liegt nordwestlich von Borkum, die „Doggerbank“ ist etwa 250 km weit vom Festland entfernt, und das große „Sylter Außenriff“ umfasst etwa 531 km2 westlich der nordfriesischen Inseln. Ein etwa 314 km2 großer Teil bildet zudem das gleichnamige Vogelschutzgebiet.
Wen oder was schützen diese Gebiete eigentlich? Eine Frage, deren Antwort nicht ganz zufriedenstellt: Die Fischerei (leider auch die „grundberührende“ Fischerei mit Grundschleppnetzen) ist dort nämlich irritierenderweise erlaubt.
Immerhin: Die Errichtung von Windparks ist verboten, auch dann, wenn am Rand der Schutzgebiete gebaut werden soll und dadurch mehr als 10% der Gebietsflächen verlärmt würden. Zudem sind bestimmte Habitattypen geschützt: In Steinriffen ist Schleppnetzfischerei ausgeschlossen. Der Küstenfischereiverband reichte 2025 dagegen Klage beim Europäischen Gericht ein – und verlor den Prozess.
Insgesamt ist Deutschland hier bei der Umsetzung der Europäischen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 alles anderes als vorbildlich unterwegs. Das Gefühl der Politik, die deutschen Meere zu schützen, ist deutlich weniger entwickelt als die Lobbyeinflüsse der Fischereiindustrie. Leider.
Quelle: BfN: NSG Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht. https://www.bfn.de/nsg-sylter-aussenriff-oestliche-deutsche-bucht