
Die Doggerbank in der Nordsee ist als Natura-2000-Gebiet geschützt. Sie gilt ökologisch als "das Herz der Nordsee" und bietet über ihre knapp 18.000 km² vielen Arten die Kinderstube und ein einmaliges Habitat.
Großbritannien hat seinen Gebietsteil der Doggerbank, der zwei Drittel der Fläche ausmacht, bereits vor vier Jahren für die Grundschleppnetzfischerei gesperrt. Die Niederlande und Deutschland haben ihre Teile in einer Vereinbarung mit der Europäischen Union seit einem halben Jahr endlich ebenfalls reguliert: Danach sind etwa die Hälfte des deutschen Naturschutzgebiets Doggerbank (ca. 1.700 km² im sog. "Entenschnabel" der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone) und fast ein Drittel der niederländischen Doggerbank für Grundschleppnetzfischer gesperrt.
Dass dieses Verbot ernst zu nehmen ist, hat am 11. Mai 2026 das Bezirksgericht in Den Haag geurteilt: Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für diese Fischereitechnik niederländischer Fischer gilt nicht im geschützten Natura-2000-Gebiet der Doggerbank. Ausnahmegenehmigungen auf Basis von Umwelt-Unbedenklichkeitszertifikat existieren nicht - solche sind kaum vorstellbar, da es keine ökologisch unbedenkliche Grundschleppnetzfischerei gibt.
Damit gilt das Verbot ohne Ausnahme: Die Grundschleppnetzfischerei ist dort also wirklich und tatsächlich für alle niederländischen Kutter untersagt.
Der zuständige Minister Erkens wurde durch das Gericht aufgefordert, binnen sechs Wochen das Verbot faktisch durchzusetzen.
Nun wird sich zeigen, ob in den Niederlanden die Exekutive die Vorgaben der Gerichte umsetzt. Und auch, ob diese rechtliche Wertung für den deutschen Teil der Doggerbank von der deutschen Justiz und den Behörden geteilt wird.
Wir bleiben dran.



